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Personalberatung
Der Bereich der Personalberatung umfasst entgeltliche und unentgeltliche
Beratungen von Personal - Dienstleistern für Betriebe zur Unterstützung
der Personalabteilungen.
Im Regelfall wird die Personalberatung im Rahmen von Beratungsverträgen
durchgeführt und auf Stundenbasis abgerechnet oder mit festen Projektetats
ausgestattet. Es gelten hierfür die Bestimmungen der §§
611 ff, 145 ff BGB. Im Rahmen der Personal-Dienstleistungen Zeitarbeit,
Personalvermittlung, Outsourcing, Outplacement u.a. werden die Leistungen
in der Regel als unselbständige Nebenleistungen honorarfrei erbracht.
Die Personalberatung unterliegt keinen speziellen gesetzlichen Beschränkungen
und bedarf keiner behördlichen Erlaubnis.
Zu den Leistungen eines Personalberaters gehören z.B. die Strukturierung
von betrieblichen Altersversorgungssystemen, Hilfe bei betrieblichen Kommunikationsstörungen,
Neustrukturierung von Hierarchieebenen, Ideenumsetzung im Bereich Mitarbeitermotivation,
Entwicklung von Modellen zur Senkung des Krankenstandes, psychologische
Betreuung und Beratung bei der Personalauswahl, Erstellung von Personalauswahlverfahren,
Erstellung von Arbeitszeitmodellen usw.
Als ein Sonderfall der Personalberatung gilt es, wenn der Personalberater
selbständig und gleichwohl quasi als verlängerter Arm seines
Auftraggebers einen geeigneten Kandidaten für die Einstellung beim
Auftraggeber sucht, meist im Wege der Direktansprache. Gemäß
§ 291 II Nr. 2 SGB III handelt es sich dabei um eine "im alleinigen
Interesse und Auftrag eines Arbeitgebers erfolgende Unterstützung
bei der Selbstsuche des Arbeitgebers nach Auszubildenden und Arbeitnehmern".
Diese Tätigkeit ist ebenfalls erlaubnisfrei möglich, wenn hierfür
eine erfolgsunabhängige Vergütung vereinbart und gewährt
wird oder der erfolgsabhängige Teil des Honorars höchstens ein
Drittel beträgt.
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