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Zeitarbeit
Zeitarbeit ist eine seit den 60er Jahren bestehende Beschäftigungsform,
welche gerade in den letzten Jahren in der Bevölkerung wie auch in Industrie
und Handel in Deutschland zunehmend mehr an Akzeptanz gewonnen hat.
Gerade in den letzten Jahren hat die Zeitarbeit einen deutlichen Zuwachs erfahren.
Die seit einigen Jahren gültigen Flächentarifverträge haben diesem modernen
Personalmanagement-Instrument zusätzlich Impulse gegeben.
Zeitarbeit setzt immer mindestens drei Beteiligte voraus:
den Kundenbetrieb (Entleiher), der Personalbedarf hat, das Zeitarbeitunternehmen (Verleiher),
das gewerbsmäßig seine Arbeitnehmer an Kunden überlässt, und den Mitarbeiter des
Zeitarbeitunternehmens (Leiharbeitnehmer). Für den Kunden ist dieser Mitarbeiter eine
Arbeitskraft auf Zeit, nämlich für Tage, Wochen oder Monate. Die Modalitäten der Überlassung
werden zwischen Zeitarbeitunternehmen und Kundenbetrieb im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
festgelegt. Der Kunde entrichtet an das Zeitarbeitunternehmen das dort vereinbarte Honorar.
Der Zeitarbeitnehmer ist in der Regel unbefristet beim Zeitarbeitunternehmen angestellt.
Zwischen diesen Parteien existiert ein normaler Arbeitsvertrag. Einzige Besonderheit ist,
dass das Zeitarbeitunternehmen seine Mitarbeiter nicht auf eigenen Arbeitsplätzen einsetzt,
sondern auf denen seiner Kunden, die vorübergehend Personalbedarf haben. Zeitarbeitnehmer
erhalten die im Arbeitsvertrag vereinbarte Vergütung, die auch dann geleistet wird, wenn
das Zeitarbeitunternehmen einmal keine Einsatzmöglichkeit hat. Im Zuge der letzten AÜG Reform
wurden zudem alle zeitlichen Befristungen für den Einsatz von Zeitarbeitnehmern aufgehoben,
sodass heute auch einem andauernden Einsatz von Leiharbeitnehmern nicht mehr entgegen spricht.
Auslöser für die Nachfrage nach der Dienstleistung Zeitarbeit ist fast immer ein
Personalengpass in einem Betrieb. Dieser entsteht z.B. bei Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft,
Erziehungsurlaub der Stammbelegschaft oder zusätzlichen Aufträgen, die mit eigenem Personal
nicht termingerecht erledigt werden können.
Die rechtlichen Grundsätze der Zeitarbeit sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(AÜG) geregelt.
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