Allgemeine Geschäftsbedingen

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Gemäß § 12 AÜG ist für jeden Auftrag zwischen Auftraggeber und der Mastertemp GmbH ein schriftlicher Vertrag zu schließen. Vertragsänderungen sowie Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. An unsere Angebote halten wir uns gebunden, wenn sie innerhalb von 4 Wochen ab Angebotsdatum angenommen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind, auch wenn der Auftragsnehmer diesen Allgemeinen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht nur dann wirksam, wenn der Auftragnehmer sich mit Ihnen schriftlich einverstanden erklärt hat.
2. Der von der Mastertemp GmbH entsandte Arbeitnehmer hat in dem Unternehmen des Auftraggebers die vereinbarte Arbeitszeit einzuhalten. Er hat die Ihm übertragende Arbeit unter Beachtung aller gültigen Vorschriften, insbesondere aller Bestimmungen über Sicherheit und Hygiene, auszuführen. Nach § 11 Abs. 6 AÜG obliegen dem Auftraggeber die sich aus dem Arbeitsschutzrecht ergebenden Pflichten.
3. Bei außergewöhnlichen Umständen kann die Mastertemp GmbH entweder die Bereitstellung von Zeitpersonal verschieben oder vom Auftrag ganz oder teilweise zurücktreten. Hierzu gehört jeder Umstand, der die Bereitstellung dauernd oder zeitweise erschwert oder unmöglich macht. Dies gilt jedoch nicht im Falle grob fahrlässiger Vertragsverletzungen der Mastertemp GmbH oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder durch einen Erfüllungsgehilfen der Mastertemp GmbH oder im Falle der durch die Mastertemp GmbH zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung. Soweit die Mastertemp GmbH jedoch berechtigt ist, die Bereitstellung von Zeitpersonal zu verschieben oder vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, ausgeschlossen. Hat der Auftraggeber die Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verzögerungen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt anderer unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Mastertemp GmbH liegen, wird die Mastertemp GmbH für die Zeit des Hindernisses von der Leistung freigestellt, soweit solche Hindernisse nachweislich den Einsatz von Zeitpersonal verhindern.
4. Die Mastertemp GmbH und der überlassene Arbeitnehmer sind zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers verpflichtet.
5. Der entsandte Arbeitnehmer ist durch die mastertemp GmbH auf seine berufliche Eignung geprüft und einer bestimmten Berufsgruppe zugeordnet worden. Er wird dem Auftraggeber lediglich zur Ausführung der in Auftrag gegebenen Tätigkeit zur Verfügung gestellt und darf daher nur diejenigen Geräte, Maschinen, Werkzeuge usw. verwenden oder bedienen, die zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderlich sind.
6. Wenn es wichtige organisatorische oder gesetzliche Gründe, erforderlich machen, kann die mastertemp GmbH die weitere Erledigung eines Auftrages einem anderen, fachlich gleichwertigen Mitarbeiter übertragen, wobei die Mastertemp GmbH die spezifischen Verhältnisse und die Wünsche des Kunden berücksichtigt.
7. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung darf der entsandte Arbeitnehmer weder mit der Beförderung noch mit dem Umgang oder dem Inkasso von Geld und anderen Zahlungsmitteln beauftragt werden.
8. Die Tätigkeit des Arbeitnehmers bei dem Auftraggeber unterliegt den für den Betrieb des Auftraggebers geltenden öffentlich - rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes, die hieraus sich ergebenen Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Auftraggeber unbeschadet der Pflichten der Mastertemp GmbH. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass alle am Beschäftigungsort des Mitarbeiters geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden und Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe gewährleistet sind. Der Auftraggeber hat den Mitarbeiter über die bei den zu verrichtenden Tätigkeiten auftretenden arbeitsplatzspezifischen Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung vor Beginn der Beschäftigung zu informieren. Soweit der Mitarbeiter bei der Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers chemischen, physikalischen oder biologischen Einwirkungen ausgesetzt ist oder gefährdende Tätigkeiten im Sinne BGV A 4 ausübt, hat der Auftraggeber vor Beginn dieser Tätigkeit eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchzuführen. Im Falle eines Arbeitsunfalls hat der Auftraggeber die Mastertemp GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Gemäß SGB VII, § 193 ist der Auftraggeber ebenfalls zur Unfallmeldung an seinen Versicherungsträger verpflichtet.
9. Wir der Betrieb des Auftraggebers legal bestreikt so kann die Mastertemp GmbH die Gestellung von Personal unterlassen.

Preise und Zahlung.

10. Die Preise gelten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Zuschläge für Überstunden, Nacharbeit, Schichtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine angemessene Erhöhung der Preise bleibt vorbehalten, wenn nach Vertragsabschluß tariflich bedingte Lohnerhöhungen eintreten, durch neue gesetzliche Regelungen ein anderer Tarifvertrag zur Anwendung gebracht wird oder Umstände, die die Mastertemp GmbH nicht zu vertreten hat, eine Verteuerung herbeiführen. Die Erhöhung tritt zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung in Kraft. Eine Ankündigung einer Preiserhöhung berechtigt den Kunden, mit einer Frist von einer Woche ab Zugang der Ankündigung den Auftrag zum Termin der Preiserhöhung zu kündigen.
11. Die Vergütung des entsandten Arbeitnehmers erfolgt ausschließlich durch die Mastertemp GmbH. Er ist nicht berechtigt, Vorschüsse oder irgendwelche Zahlungen vom Kunden entgegenzunehmen.
12. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich. Im Hinblick darauf, dass die Mastertemp GmbH Löhne und Sozialleistungen an seine Mitarbeiter gemäß den jeweils aktuellen tarifvertraglichen Regelungen auszahlt, sind die Rechnungen bei Fälligkeit netto Kasse zu begleichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm wöchentlich oder unmittelbar nach Beendigung des Auftrages vom entsandten Arbeitnehmer vorzulegenden Tätigkeitsnachweise (Stundenzettel) zu unterzeichnen.

Zuschläge, Fahrtkosten, Auslösung

13. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung den Arbeitsnehmer nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Arbeitszeitgrenzen zu beschäftigen. Soweit eine längere Beschäftigungszeit nur mit Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes zulässig ist, hat der Auftraggeber eine solche Genehmigung zu erwirken. Basis für die Berechnung nach nachstehenden Zuschlägen ist die im Unternehmen des Auftraggebers geltende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit.

Überstunden, Schicht, Nach-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden mit folgenden Zuschlägen berechnet:

Arbeitsstunden Montag bis Freitag für die 1. und 2. Überstunde
täglich
ab der 3. Überstunde
täglich

Arbeitsstunden an Sonntagen
Arbeitsstunden an Feiertagen
Arbeitsstunden von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr (Nachtarbeit)
Arbeitsstunden an Samstagen
für die 1. und 2. Überstunde
ab der 3. Überstunde


25%

50%

100%
150%
25%

25%
50%
Schichtzulagen bedürfen einer besonderen Vereinbarung

14. Liegt die Arbeitsstätte außerhalb des Stadtgebietes, so hat der Auftraggeber die Fahrtkosten des entsandten Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln von der Stadtmitte bis zur Arbeitsstelle zu zahlen. In diesem Fall kann außerdem eine angemessene Auslösung vereinbart werden.
15. Im Hinblick darauf, dass der entsandte Arbeitnehmer unter der Leistung und Aufsicht des Auftraggebers seine Tätigkeit ausübt, haftet die Mastertemp GmbH nicht für die Ausführung dieser Arbeiten und nicht für Schäden, die der Arbeitsnehmer in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Der Auftraggeber stellt die Mastertemp GmbH von allen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem entsandten Arbeitsnehmer übertragenen Tätigkeiten erheben. Die Haftung der Mastertemp GmbH für die sorgfältige Auswahl der überlassenen Arbeitnehmer bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
16. Im Falle eines Einsatzes ausländischer Arbeitnehmer sichert die Mastertemp GmbH zu, dass Aufenthaltsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch, etwaige Einschränkungen der Arbeitserlaubnis hinsichtlich der Branche oder des Arbeitsortes einzuhalten. Im Falle von Verstößen gegen die genannten Einschränkungen stellt der Auftraggeber die Mastertemp GmbH von Ansprüchen der Arbeitsbehörde frei.
17. Falls dem Auftraggeber die Leistungen eines durch die Mastertemp GmbH entsandten Arbeitsnehmers nicht ausreichend erscheinen und er die Mastertemp GmbH innerhalb der ersten vier Stunden nach Dienstantritt davon verständigt, wird die Mastertemp GmbH ihm im Rahmen der Möglichkeiten eine Ersatzkraft zur Verfügung stellen. Diese vier Stunden werden dem Auftraggeber dann jedoch nicht berechnet.
Darüber hinaus hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag innerhalb der ersten fünf Arbeitstage mit einer Frist von zwei Arbeitstagen zum Ende eines Arbeitstages zu kündigen. In diesem Falle sind die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu vergüten.
18. Nach diesem Zeitraum kann der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von fünf Arbeitstagen zum jeweiligen Wochenende kündigen.

Übernahme von entsandten Arbeitnehmern

19. Die Mastertemp GmbH ist gleichzeitig als Personalvermittler tätig. Der Auftraggeber kann mit zu ihm entsandten Arbeitsnehmern der Mastertemp GmbH für einen Zeitraum nach der Entsendung einen eigenständigen Arbeitsvertrag abschließen und Arbeitnehmer so übernehmen. Die Übernahme des Arbeitnehmers kann im direkten Anschluss an den Entsendezeitraum und unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen erfolgen. Im Falle der Übernahme erhält die Mastertemp GmbH vom Auftraggeber eine Vermittlungsprovision in Höhe von 25 % des jährlichen Bruttogehaltes (inklusive Sonderzahlung), das der Auftraggeber dem überlassenen Arbeitnehmer zahlt. Diese Provision verringert sich um 15 % je Monat der vorangegangenen Überlassung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Mastertemp GmbH den Teil des mit dem Arbeitnehmer abgeschlossenen Vertrages in Kopie zu übersenden, in dem die Gehaltsbestandteile aufgelistet und durch entsprechende Unterschriften bestätigt sind.

Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber (Arbeitgeber) ebenfalls eine Erklärung an die Mastertemp GmbH abzugeben, soweit das Dienstverhältnis beim Entleiher (Arbeitsgeber) eine Beschäftigungsdauer von 6. Monaten überdauert (diese Information dient der Nachhaltigkeitsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit).

Gerichtsstand

20. Wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtstand – auch im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess – Bad Schwartau. Die Mastertemp GmbH ist im Besitz der Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit, erteilt durch das Landesarbeitsamt Schleswig Holstein in Kiel, nach Art. 1 § 2 Abs. 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.

mastertemp GmbH - AGB Stand Mai 2006

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